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Bundeskinderschutzgesetz |
Das neue Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) trat am 01.01.2012 in Kraft. Bundestag und Bundesrat haben am 15. und 16.12.2011 dem Gesetz zugestimmt. Generell gilt: Für Jugendverbände und Jugendgruppen ergibt sich durch das Inkrafttreten des BKiSchG keine direkte Handlungsnotwendigkeit. Die beiden relevanten Regelungen (§72a (4) Führungszeugnisse von Ehrenamtlichen bei freien Trägern und §79a i.V. mit §74 Qualitätsentwicklung) richten sich an den öffentlichen Träger.
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