Juleica
Die Jugendleiter*in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Hier findet Ihr alles Wissenswerte dazu.
Die Jugendleiter*in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen.
Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Voraussetzung zur Beantragung einer Juleica-Card
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Angehörigkeit bei einem Träger/Verein
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Mindestalter 16 Jahre (Kursteilnahme ab 15,5 Jahren möglich)
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Erste-Hilfe-Grundkurs
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Absolvierung des Juleica Grundkurses
Träger können beispielsweise ein Sportverein, die freiwillige Feuerwehr oder eine Pfadfinder-Gruppe sein.
Teilnehmen an einem Juleica-Grundkurs kann jede*r, die*der mindestens 15,5 Jahre alt ist! Für die Beantragung einer Juleica-Card müsst Ihr zusätzlich die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs nachweisen.
Lust bekommen? Dann schaut bitte einfach in unseren Veranstaltungskalender und denkt daran, Euch rechtzeitig anzumelden!
Materialien
Wir stellen Euch eine Vielzahl an Materialien für die Arbeit als Jugendgruppenleiter*in oder auf dem Weg dorthin als Download zur Verfügung.
Infos zur Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit
- Landesverordnung über die Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit
- Merkblatt zur Freistellung für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit
- Antrag auf Verdienstausfallerstattung mit Hinweisen
- Anhang zum Antrag auf Verdienstausfallerstattung - nur bei Selbstständigkeit
- Musterbegründung für die Freistellung und die Verdienstausfallerstattung von ehrenamtlich Mitarbeitenden
Anträge, Richtlinien, Hinweise zur Juleica
- Juleica-Richtlinien
- Richtlinie zur Aufwandsentschädigung
- Antrag auf Seminar-Förderung Kreis
- Formular zum Nachweis Deiner ehrenamtlichen Tätigkeit (sjsh)
- Informationen, Formulare und Vorlagen zum Infektionsschutzgesetz (IfSG)