Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Jugendgruppenleiter*innen
Einmal im Jahr kannst Du für Deine ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung beantragen.
Die Aufwandsentschädigung ist für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit für
Aufwendungen wie Fahrtkosten, Telefon- und Portogebühren sowie persönlichen pädagogischen Bedarf (Fachliteratur u.ä.) bestimmt.
Voraussetzungen für eine Aufwandsentschädigung:
• Aktive ehrenamtliche inhaltliche Jugendleiter*innentätigkeit in Stormarn.
• Die Tätigkeit erfolgt bei einem oder mehrerern Stormarner Trägern der Jugendarbeit.
• Die Tätigkeit muss an mindestens 20 Tagen im Jahr erfolgen.
• Verschiedene Tätigkeiten bei unterschiedlichen Trägern sind kumulierbar (anhäufeln), müssen jedoch einzeln nachgewiesen werden.
• Die Jugendleiter*innentätigkeiten sind kurz aufzuführen.
• Besitz einer gültigen Card für Jugendleiter*innen (JULEICA) ist nachzuweisen.
Hier findest du die Richtlinie zur Aufwandsentschädigung für Jugendgruppenleiter*innen.
Zum Antrag der Aufwandsentschädigung kommst Du hier.
Anträge für das Jahr 2024 können ab jetzt bis 15.11.2024 eingereicht werden.