Für Eure Freizeitfahrten könnt ihr bei uns Zuschüsse beantragen

Freizeitfahrten-Förderung in 3 Schritten

Freizeitfahrtenförderung

Anträge können nur noch online gestellt werden:

www.kjr-stormarn.de/freizeit

 

1. Habt Ihr Anspruch auf Förderung Eurer Freizeitfahrt?


Für Eure Freizeitfahrten könnt ihr bei uns Zuschüsse beantragen, denn wir bearbeiten für den Kreis Stormarn die Freizeitfahrten-Anträge.
Die Kreisförderung liegt derzeit pro Teilnehmer*in und Tag bei 6,00 €. Gleichzeitig fördern wir Eure Fahrt auch im Auftrag diverser Gemeinden und Städte.
Ob ihr Anspruch auf Förderung Eurer Fahrt habt, hängt von diversen Kriterien ab, die in den Richtlinie zur Förderung von Freizeitfahrten/ internationalen Begegnungen Kreis Stormarn festgelegt sind.
Bei einer Fahrt müssen z.B. mindestens 5 Stormarner*innen zzgl. anerkannter Jugendgruppenleiter*in teilnehmen. Zudem muss Eure Fahrt mindestens 3 Tage andauern und Euer Verein/Verband angemeldeter Träger des Kreises Stormarns sein.


2. Stellt den Antrag!

Ihr erfüllt die Voraussetzungen zur Förderung Eurer Freizeitfahrt?! Dann könnt ihr hier den Antrag stellen. Ganz einfach online! Dieser muss uns spätestens vier Wochen nach Fahrtende vorliegen.

3. Kassiert die Zuschüsse!

Nachdem der Antrag bei uns eingegangen ist, prüfen wir diesen auf Richtigkeit und errechnen die Höhe des für Euch zustehenden Zuschusses.Den vorläufigen Betrag senden wir euch zur Prüfung zurück.
Sobald ihr den Antrag final geprüft und bestätigt habt, erhält der Träger von uns eine Abrechnung. Nicht viel später, wird euch das Geld dann überwiesen.

Achtung: Aktuell können Eure Anträge noch nicht bearbeitet werden, da eine Bearbeitung und Abrechnung Eurer Anträge erst stattfinden kann, sobald uns die Fördermittel zugegangen sind. Voraussichtlich ab März 2024 können wir die Anträge wieder wie gewohnt bearbeiten.

 Aktuelle Fördersätze

  • Stadt Ahrensburg (€ 6,00)
  • Stadt Bad Oldesloe (€ 6,00)
  • Stadt Bargteheide (€ 4,00)
  • Stadt Glinde (€ 4,00)
  • Stadt Reinbek (€ 4,00)
  • Stadt Reinfeld (€ 4,00)
  • Gemeinde Ammersbek (€ 4,00)
  • Badendorf (€ 4,00)
  • Gemeinde Bargfeld-Stegen (€ 4,00)
  • Gemeinde Barnitz (€ 4,00)
  • Gemeinde Barsbüttel (€ 4,00)
  • Gemeinde Braak (€ 6,00)
  • Gemeinde Brunsbek (€ 6,00)
  • Gemeinde Delingsdorf (€ 4,00)
  • Gemeinde Elmenhorst (€ 4,00)
  • Gemeinde Feldhorst (€ 4,00)
  • Gemeinde Grabau (€ 4,00)
  • Gemeinde Grande (€ 4,00)
  • Gemeinde Grönwohld (€ 4,00)
  • Gemeinde Groß Wesenberg (€ 4,00)
  • Gemeinde Großensee (€ 4,00)
  • Gemeinde Großhansdorf (€ 4,00)
  • Gemeinde Hamberge (€ 4,00)
  • Gemeinde Hamfelde (€ 4,00)
  • Gemeinde Hammoor (€ 4,00)
  • Gemeinde Heidekamp (€ 4,00)
  • Gemeinde Heilshoop (€ 4,00)
  • Gemeinde Gemeinde Hoisdorf (€ 4,00)
  • Gemeinde Jersbek (€ 4,00)
  • Gemeinde Klein Wesenberg (€ 4,00)
  • Gemeinde Köthel (€ 4,00)
  • Gemeinde Lasbek (€ 4,00)
  • Gemeinde Lütjensee (€ 4,00)
  • Gemeinde Meddewade (€ 4,00)
  • Gemeinde Mönkhagen (€ 4,00)
  • Gemeinde Neritz (€ 4,00)
  • Gemeinde Nienwohld (€ 4,00)
  • Gemeinde Oststeinbek (€ 4,00)
  • Gemeinde Pölitz (€ 4,00)
  • Gemeinde Rausdorf (€ 4,00)
  • Gemeinde Rehhorst (€ 4,00)
  • Gemeinde Rethwisch (€ 4,00)
  • Gemeinde Rümpel (€ 4,00)
  • Gemeinde Siek (€ 8,00)
  • Gemeinde Stapelfeld (€ 6,00)
  • Gemeinde Steinburg (€ 4,00)
  • Gemeinde Stubbendorf (€ 4,00)
  • Gemeinde Tangstedt (€ 6,00)
  • Gemeinde Trittau (€ 4,00)
  • Gemeinde Todendorf (€ 4,00)
  • Gemeinde Travenbrück (€ 4,00)
  • Gemeinde Tremsbüttel (€ 4,00)
  • Gemeinde Wesenberg (€ 4,00)
  • Gemeinde Westerau (€ 4,00)
  • Gemeinde Witzhave (€ 4,00)
  • Gemeinde Zarpen (€ 4,00)