Jugendarbeit ist nicht frei von Opfern und Tätern
Das oberste Ziel ist somit der Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung von Kindern und Jugendlichen (Artikel 19 UN-Kinderkonvention)
Jugendverbände sind von ihrem Selbstverständnis her dazu aufgerufen, alle möglichen und sinnvollen Maßnahmen zu ergreifen, um Kinder vor Gewalt und Missbrauch zu schützen.
Weitere Informationen:
"Irgendetwas stimmt da nicht"
Leitfaden des LJR für ehrenamtliche Mitarbeiter_innen
Dieser Leitfaden kann von unseren Mitgliedsverbänden kostenlos bei uns angefordert werden.
Kindeswohl: Eine Liste mit insoweit erfahrenen Fachkräften des Kreis Stormarn findest Du hier
"Hilfe bei Gewalt gegen Kinder" (PDF)
Merkblatt zur Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis gemäß § 12JVKostO (PDF)
Antrag auf Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnis (PDF)
Ehrenerklärung (PDF)
Ehrenkodex des KSV (PDF) 17.07.12