Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung ab dem 28.01.2020 gibt es einiges, das beid er Beantragung von Verdienstausfall zu berücksichtigen ist.
Hier findest Du das Schreiben vom Kreis Stormarn
Hier findest Du das Merkblatt zur Freistellung für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit